Nur etwa 10% der Bevölkerung in der Bundesrepublik gehören einer Privaten Krankenversicherung an, die restlichen knapp 90 % sind also gesetzlich Krankenversichert. Diese Quote ist nicht etwa entstanden, weil kein größerer Bedarf oder Wunsch nach einer
PKV bei weiteren Teilen der Bevölkerung bestehen würde. Nein, der Eintritt in eine Private Krankenversicherung ist zweifach reglementiert.
Einmal stellt der Gesetzgeber Hürden auf und beschränkt den Kreis der möglichen Versicherten auf Beamte, Freiberufler, Selbstständige und Angestellte mit gehobenen Einkommen, sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch Studenten für die Dauer des Studiums.
Die Private
Krankenversicherung stellt an den Versicherten Anforderungen. Neben der Prüfung des Gesundheitszustandes erfolgt die Eingruppierung in unterschiedliche Tarife der Gesellschaft, die nach Alter und Geschlecht getrennt kalkuliert werden. Bereits bekannte Vorerkrankungen bewertet die Private Krankenversicherung eventuell mit einem Risikozuschlag, sofern signifikante Risiken für den Versicherer entstehen.
Sind diese Bedingungen erfüllt, steht der Privaten Krankenversicherung nur noch die Auswahl der exakten Versicherungsleistungen und die Unterschrift im Wege. Bei der Auswahl der Versicherungsleistungen bieten sich diverse Ausprägungen, die den Umfang des Versicherungsschutzes definieren, der in jedem Fall jedoch eine Krankenvollversicherung darstellt.
Optional sind dann Leistungen wie Krankentagegeld, Chefarztbehandlung im Krankenhaus, Ein- oder Zweibettzimmer, Leistungen für zahnärztliche Behandlungen und Kieferchirurgie, alternative Behandlungsmethoden usw. versicherbar. Die genauen Ausgestaltungen und Rahmenbedingungen variieren hier von Anbieter und Tarif.
Grundsätzlich anders ist auch die Behandlung von Kindern und Lebenspartnern, die im gesetzlichen Versicherungsrahmen beitragsfrei mitversichert sind. Während die PKV für jede Person die Versichert wird einen eigenen Beitrag fordert.
Und auch die aktive Mitarbeit im System der Krankenversicherung unterscheidet den Privatversicherten vom gesetzlich Versicherten. Denn der Privatpatient ist Vertragspartner für den Arzt, so dass dieser mit dem Patienten direkt abrechnet. Der Patient hat somit Rechnungseinsicht und erhält die Rechnung vom Arzt zu Prüfung und Weiterleitung an seine Private Krankenversicherung. Rechnungsfehler kann der Privatversicherte beim Arzt auch reklamieren. Dadurch ergibt sich mehr Kontrolle und Transparenz für alle Seiten.