Bei der privaten Vollkrankenversicherung, auch private Krankenversicherung genannt, können sich Angestellte und Arbeiter die über ein jährliches Bruttoeinkommen welches über der Versicherungspflichtgrenze (momentan 47.700 Euro) liegt sich freiwillig versichern. Selbständige, Freiberufler, Beamte und Stundenten können sich unabhängig von ihrem Einkommen für eine private Krankenversicherung entscheiden.
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