München, im Juli 2009: Die Münchner Anwaltskanzlei Auer Witte Thiel informiert über ein aktuelles Urteil zum Reiserecht. So hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 30. April 2009 entschieden, dass Fluggästen, welche einen Anschlussflug verpassen, keine pauschale Ausgleichszahlung nach der EU-Fluggastrechteverordnung zusteht. Dennoch kann dem jeweiligen Fluggast ein vertraglicher Schadensersatzanspruch gegen die Fluggesellschaft zustehen, so Auer Witte Thiel.
"Aktuelles Urteil des Bundesgerichtshof zur EU-Fluggastrechteverordnung" vollständig lesen