Grundsätzlich können Selbstständige, Freiberufler und Beamte in eine private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Arbeitnehmer haben nur dann die Möglichkeit, Mitglied in einer PKV zu werden, wenn ihr sozialversicherungspflichtiges Bruttoeinkommen über mindestens drei Jahre hinweg über der Beitragsbemessungsgrenze liegt.
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