Nürnberg - Aufgrund der zum 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Erbschaftsteuerreform bleiben denkmalgeschützte Gebäude eine hochinteressante Anlageoption - nicht zuletzt für Familien. Der Grund: Baudenkmäler bleiben im Erbfall bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen zu 85 bis 100 Prozent steuerfrei so die Euroconvent GmbH. Die Euroconvent GmbH, erfolgreich in der Sanierung und Vermittlung denkmalgeschützter Bauten tätig, informiert zu diesem aktuellen Thema.
"Profitiereren mit der Erbschaftsteuerreform und damit von denkmalgeschützten Immobilien " vollständig lesen