Unter einer Immobilie (lateinisch für eine nicht bewegliche Sache "im-mobilies") versteht man in der Rechtssprache ein "unbewegliches Sachgut", also eine nicht bewegliche Sache. Dies kann ein Grundstück oder ein Gebäude sein.
Die Immobiliensparte ist in Unterbegriffe eingeteilt, es existieren Gewerbeimmobilien, Sozialimmobilien, Spezialimmobilien und Wohnimmobilien. Die Gewerbeimmobilie wird ausschließlich zu gewerblichen Zwecken genutzt wohingegen die Sozialimmobilie für die Pflege von hilfsbedürftigen Menschen eingesetzt wird. Darunter fallen z.B. Pflegeheime, Krankenhäuser, Obdachlosenheime und Kinder- und Jugendheime.
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