Zahlt ein Arbeitgeber mehrere Jahre eine nicht vereinbarte Sonderzahlung an seine Arbeitnehmer, ohne deutlich zu machen, dass er sich nicht für die Zukunft binden will, kann der Arbeitnehmer davon ausgehen, dass die Zahlung auch in den folgenden Jahren erfolgen wird. Im Bereich des Arbeitsrechts ist dies allgemein als betriebliche Übung bekannt.
Die Arbeitnehmer können aus einem solchen Verhalten des Arbeitgebers darauf schließen, dass sie auf Dauer einen Anspruch auf eine Leistung oder eine Vergünstigung haben sollen.
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