Mit dem Generationenvertrag ist eine stillschweigende Übereinstimmung gemeint, die zwischen den Rentenberechtigten und der momentan einzahlenden Generation besteht. Bevor nach der Rentenreform im Jahre 1957 dieses von Wilfrid Schreiber ausgearbeitete Modell (auch unter dem Namen "Schreiber-Plan" bekannt) in Kraft trat, beruhte das Rentensystem auf einer Art Spar-Fond, der in Form von monatlichen Zahlungen durch den Arbeitgeber bzw. den Arbeitnehmer selbst, auf Rentenkonten angelegt wurde.
Damals in den Fünfzigern wurde dieser Generationenvertrag allerdings nur teilweise umgesetzt. Heute ist er die Basis der gesetzlichen Rentenversicherung und stellt natürlich den kommenden Generationen in Aussicht, ihre Rentenzahlungen aus dem Topf der Arbeitenden zu erhalten.
Statistisch gesehen gerät dieses Konstrukt allerdings immer mehr ins Wanken, da immer weniger Beitragszahler für immer mehr Rentenempfänger aufkommen müssen. Dies resultiert aus der zunehmenden Vergreisung unserer Gesellschaft, der wiederum aus dem Geburtenrückgang folgt.
So haben Statistiker berechnet, dass bereits im Jahre 2030 jeder dritte Deutsche über sechzig Jahre alt sein wird. Im direkten Vergleich bedeutet das, dass heute etwa hundert Arbeitnehmer die Bezüge von fünfzig Rentnern sichern. In besagter Zukunft werden es bereits fünfundachtzig Rentenempfänger sein, die pro hundert Beitragszahler entlohnt werden müssen.
Wird an dieser Form des Generationenvertrages festgehalten, so müssten die Beiträge immer weiter ansteigen und die Rentenleistungen immer mehr gesenkt werden, eine Tatsache die sich gerade im Angesicht der stetig steigenden Lebenshaltungskosten, wie eine Farce anhören mag.
Diese Zukunftsvisionen schreien nach neuen, bzw. Zusatzmodellen, wie z. B. der nach Walter
Riester benannten Zusatzrente. Die
Riester Rente wird durch Zulagen und Steuervergünstigung gefördert und senkt somit den Nettoaufwand. Mit einer solchen Altersvorsorge kann man dem Eintritt ins Rentenalter schon etwas gelassener entgegenblicken.