Wenn Sie ein Handy mit
Prepaid Karte Ihr Eigen nennen, erinnern Sie sich vielleicht noch um die Diskussion und die Urteile vor einigen Monaten: Das Guthaben, dass Sie sich selbst mit Prepaid Karten für Ihr Handy erkauft haben, darf laut verschiedenen Gerichtsurteilen in Deutschland nicht verfallen.
In der Anfangszeit der
Prepaid Tarife war es so, dass das Guthaben auf den Karten nach einiger Zeit verfiel, sofern Sie es nicht vertelefoniert haben. Das war natürlich stets mehr als ärgerlich – schließlich hatten Sie ja für 15 € oder mehr Guthaben bezahlt! Diese Auffassung vertraten auch die Gerichte in unserem Land und verboten die bis dahin gängige Praxis, das Guthaben nach einem Jahr verfallen zu lassen. Besonders Wenigtelefonierer wie zum Beispiel viele Rentner oder Hausfrauen freuten sich über diese Rechtsauslegung.
Die Prepaid Anbieter am Markt waren natürlich weniger begeistert – denn statt einer kleinen aber feinen Einnahmequelle ohne Gegenleistung müssen nun Kosten dafür einkalkuliert werden, dass Kundenkonten weiter geführt und verwaltet werden müssen. Bei einigen 100.000 Kunden ist das im eng umkämpften Telekommunikationsmarkt und vor allem dem Prepaid Bereich ein durchaus wichtiger Faktor bei der Preisgestaltung. In einem Markt, in dem ein so großer Wettbewerbsdruck herrscht, ist jeder Euro willkommen, der das Unternehmen näher an die eigenen Renditeziele bringt.
Daher sollten Sie auch heute noch aufpassen, welche Klauseln in den AGB der einzelnen Prepaid Anbieter stehen. Sicherlich, die meisten Unternehmen arbeiten seriös und im Rahmen der derzeit geltenden Gesetze – dennoch können sich auch hier noch Fehler einschleichen. Wie bei jedem Vertrag, den man im Leben abschließt, heißt es also auch hier: Achten Sie auf das Kleingedruckte!
Noch genauer aufpassen sollten Sie bei vermeintlichen Billigangeboten – hier verbergen sich in den Tiefen der einzelnen Vertragsklauseln oft überraschende Dinge. Daher verstecken diese Anbieter Ihre AGB meist auch sehr gut. Lassen Sie sich aber nicht vom Preis blenden, sondern prüfen Sie auch hier genau ob der gebotene
Prepaid Tarif auch Ihren Erwartungen entspricht.
Alexander Bertram, artikel[ätt]netnut.de